urheberrecht

 

Sie haben Bilder längst verstorbener Künstler aus Kunstbänden u.ä. privat kopiert und wollen sie für Webseiten verwenden. Müssen Sie mit einer Abmahnung des Verlages rechnen oder gilt für solche Bilder eine Verjährung des Copyrights?
 
Das Urheberrecht (Copyright ist ein angloamerikanischer Rechtsbegriff, der nicht ganz deckungsgleich ist) erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Diese Verjährung gilt auch für Tonaufzeichnungen und Filme.
Wenn die 70 Jahre verstrichen sind, ist eine Abmahnung nicht mehr möglich.

Edwin E. Braatz | Texte, die verkaufen