Was gute NEM-Texter auszeichnet

Das Texten von Mailings für NEM-Produkte stellen an einen Texter hohe Anforderungen, denn sie müssen nicht nur einfühlsam und verkaufsstark, sondern auch extrem rechtssicher sein! Findet ein aufmerksamer Wettbewerber eine Formulierung, die dem Gesetz nicht entspricht, hat der Versender mit hohen Strafzahlungen zu rechnen. 

 

Beispiele aus meiner Texter-Praxis:

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In einem Mailing für einen Versender von Nahrungsergänzungsmitteln schrieb ich zum Beispiel: "... unterstützt Ihren Körper bei Hauptproblemen und Allergien." Prompt antwortete der Anwalt meines Kunden: "Sie müssen direkte krankheitsbezogene Aussagen vermeiden. Hautprobleme sind ein Krankheitsbild und dürfen nicht verwendet werden. Sie können Ihre Aussage so umschreiben: " ... unterstützend zur Erhaltung einer gesunden Hautstruktur."

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In einem Mailing für einen anderen Kunden schrieb ich: " ... steigern Ihre Konzentrationsfähigkeit." Der Anwalt dieses Kunden sagte mir, dass eine solche Aussage gesetzlich angreifbar ist und deshalb umschrieben werden muss, zum Beispiel in: "... können Ihre normale Konzentrationsfähigkeit unterstützen."

 

Kurz & knapp

 

1. Die Werbeaussagen, mit denen die Hersteller Nahrungsergänzungsmittel anpreisen, dürfen nicht irreführend sein

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2. Nicht gestattet sind Behauptungen wie die, mit einer angemessenen Ernährung sei die Zufuhr angemessener Nährstoffmengen nicht möglich, etwa weil die Böden in Deutschland so ausgelaugt seien

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3. Ebenfalls verboten sind Aussagen, die sich auf die Linderung, Beseitigung oder Vorbeugung von Krankheiten beziehen

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4. Es ist nicht zulässig, mit Aussagen von Ärzten oder Angehörigen von Heilberufen für ein Nahrungsergänzungsmittel zu werben.

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