AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind die niedergelegten Spielregeln fairer Geschäftsbeziehungen.

Ohnehin ist das Bürgerliche Gesetzbuch der Maßstab, dem sich auch die nachfolgenden Geschäftsbedingungen unterwerfen müssen.

 

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

1.1 Alle Texte und Konzepte des Texters unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Sie dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Texters weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Texter, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

1.2 Der Texter überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht über-tragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Texter und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

 

2. Vergütung

 

2.1 Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Texter für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Erstellung von Kostenvoranschlägen, soweit sie über einfache Angebote hinausgehen.

2.2 Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage meiner Honorartabelle, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (Ziff. 1.2) abgegolten.

 

2.3 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.


2.4 Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Texter berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch des Texters bleibt hiervon unberührt.

 

    3. Fälligkeit der Vergütung

 

3.1 Die Vergütung ist zu 50% als Vorauszahlung bei Auftragserteilung und zu 50% bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug sofort zahlbar.

 

3.2 Bei Neukunden wird das volle Honorar bis zu einem Auftragswert von 500 € bei Auftragserteilung sofort fällig.

  

    4. Sonderleistungen, Reisekosten

 

4.1 Sonderleistungen wie die über eine normale Korrekturleistung hinausgehende Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach dem Zeitaufwand entsprechend der FFW Honorartabelle gesondert berechnet.

4.2 Der Texter ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Texter entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Texters abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Texter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

5. Eigentumsvorbehalt

 

      5.1 An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht

jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

 

6. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster

 

6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Texter Korrekturmuster vorzulegen.

 

6.2 Die Produktionsüberwachung durch den Texter erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.

 

6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Texter zwei einwandfreie Belege unentgeltlich. Der Texter ist berechtigt, diese, und Kopien davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. 

 

7. Haftung

 

7.1 Der Texter haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.  

 

7.2 Sofern der Texter notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Texters. Der Texter haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

7.3 Der Texter lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.  

 

7.4 Der Texter übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Er haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeit.

 

7.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Texter geltend zu machen und ihm eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Übergabe der Entwürfe an den Auftraggeber.

 

7.6 Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Erfolgt keine Abnahme, so gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach einer Frist von 14 Tagen als freigegeben.

 

7.7 Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Auftraggeberseite nach Auftragserteilung.

 

7.8 Mit den Health Claims ist der Texter bestens vertraut. Dennoch kann er einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Welche Formulierungen schlussendlich veröffentlicht werden, unterliegen deshalb der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers.

 

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

 

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Texter behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Texter eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Texter übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Texter von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

 9. Geheimhaltung

 

Der Texter verpflichtet sich, alle ihm während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäftsvorgänge des Auftraggebers geheim zu halten, solange sie nicht offenkundig geworden sind. Die Verpflichtung erstreckt sich auch über die Dauer dieser Vereinbarung hinaus.

 

10. Schlussbestimmungen

 

10.1 Die Die Unwirksamkeit einer der der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

 

10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

10.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Texters.

 

 

Gottmadingen, 10. Juni 2011  

 

 

 


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Quellen: Disclaimer eRecht24