"Texte nur für Eingeweihte?"

Viele Menschen ärgern sich über die Texte von Ämtern und Behörden. Denn sie verstehen die Texte nicht und schieben die Behördenpost gerne vor sich her!

 

 Das mag zwei Gründe haben:

  • Aus Angst, etwas falsch zu verstehen oder falsch auszudrücken, wagen sie sich nicht heran
  • Vielleicht haben sie aber auch Ihren Papierkram nicht in Ordnung, und allein schon der Gedanke an das Suchen von Aktenzeichen und wichtigen Fakten ist der reinste Horror.

Niemand erhält gern Post von Ämtern, Banken, Behörden, Gerichten oder Anwälten. Diese Schreiben verheißen oft nichts Gutes und darüber hinaus sind sie häufig nicht leicht oder gar nicht zu verstehen.

 

Sie lesen Amtsdeutsch und verstehen nur Bahnhof. Das geht nicht nur älteren Menschen so, auch jüngere ärgern sich und sind häufig ratlos, wie sie auf diese Schreiben reagieren sollen. Das gilt sowohl für den privaten als auch für den geschäftlichen Bereich!

 

Kein Wunder, ist Deutschland doch für seine akribische Bürokratie bekannt, die einem mit Worten wie zum Beispiel „Restmüllbeseitigungsbehälterentleerung“ (=Abholung durch die Müllabfuhr) oder „Grundstücksentwässerungsanlage“ (=Regenrinne) oder „Nicht lebende Einfriedung“(= Zaun) das Leben bisweilen schwer machen.

 

Jeder, der schon mal einen Behördenbrief erhalten hat, hat die Eigenheiten des Amtsdeutsch kennengelernt. Auch Anwälte nutzen diese Art, ihre Texte so zu formulieren, dass sie juristischen Maßstäben standhalten können, für den Laien aber oft unverständlich sind.

Der Sinn der Verwaltungssprache und der Juristensprache ist die absolute Präzision einer Beschreibung, einer Angabe oder Aussage. Diese münden meistens in grammatikalischen Konstruktionen mit verschachtelten Sätzen, in denen mehr Substantive als aktive Verben vorkommen; dazu alles noch in Passiv-Form.

 

Wenn Genauigkeit für Verwirrung sorgt

 

Weitere Begriffe in einer geschraubten Behördensprache könnten Sie in Ihrem nächsten Schreiben vom Amt erwarten:

  • Lautraum = Diskothek
  • Gelegenheitsverkehr = Taxis und Mietwägen
  • Einachsiger Dreiseitenkipper = Schubkarre
  • Versagung = Ablehnung
  • Anleiterbarkeit = Möglichkeit, eine Leiter an ein Fenster zu lehnen
  • Luftverlastung = Hubschraubertransport
  • Personenvereinzelungsanlage = Drehkreuz
  • Grüngutsammelplatz = Komposthaufen
  • Mehrstück = Kopie
  • Bedarfsgesteuerte Fußgängerfurt = Ampel
  • Lebensberechtigungsbescheinigung = Stammbuch
  • Bestallung = Vormundschaft
  • Raumübergreifendes Großgrün = Baum
  • Belterung = Pflegefamilie vermitteln

 

Antworten in Beamtendeutsch?

 

Manchmal ist es erforderlich, und auch notwendig, dass Sie aus eigener Initiative selbst an ein Amt, eine Bank, eine Behörde, ein Gericht oder einen Anwalt schreiben. Mal ehrlich: „Wann war das das letzte Mal?“ „Hatten Sie Erfolg?" Glückwunsch!

 

Wenn Sie wollen und sich sicherer damit fühlen, erlauben Sie sich auch mal selbst ein bisschen Beamtendeutsch. Dieser Stil klingt vertraut. Solange Sie Ihr Ziel vor Augen haben und alle wichtigen Fakten klar und deutlich erwähnen, ist alles gut.

 

Die Erfahrung zeigt, dass, wenn Sie Ihren Schriftwechsel professionell und auf Augenhöhe formulieren, Ihre Anliegen, Eingaben und Argumente eher ein für Sie günstigeres Ergebnis erzielen, wenn Sie einen entsprechenden Text-Profi zurate ziehen – privat und geschäftlich!

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