Das Urheberrecht (Copyright ist ein angloamerikanischer Rechtsbegriff, der nicht ganz deckungsgleich ist) erlischt 70 Jahre nach dem Tod des
Urhebers. Diese Verjährung gilt auch für Tonaufzeichnungen und Filme.
Wenn die 70 Jahre verstrichen sind, ist eine Abmahnung nicht mehr möglich.
Edwin E. Braatz | Texte, die verkaufen